Kassel - Gesetz
Am 11.07.1972 wurde das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise
Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen erlassen. Im Gesetz wurde eine
besondere Verbindung zwischen dem Oberzentrum Kassel und den Nachbargemeinden
verankert. In dem auch als "Kassel-Gesetz" bezeichneten
Abschnitt "heißt es im
§15:"
Zweckverband Raum Kassel
Auf der Basis dieses Gesetzes verabschiedeten die benannten
Verbandsmitglieder eine Satzung, die am 12.04.1974 rechtswirksam geworden ist
und in der die Verbandsaufgaben festgeschrieben sind.
Die Satzung wird
aktuell gehalten und seit dem 06.10.2011 ist die Gemeinde Calden im Landkreis
Kassel weiteres Mitglied in der Gemeinschaft des Verbandes.
Mit dem
Zusammenschluss und seiner Entwicklung wird damit seit 1974 unter Wahrung
der kommunalen Selbstgestaltungsmöglichkeiten die Entwicklungs-,
Flächennutzungs- und Landschaftsplanung wahrgenommen. Zwischenzeitlich
kooperieren weitere Kommunen des Landkreises Kassel, insbesondere auf dem Gebiet
der Entwicklungs- und Flächennutzungsplanung, mit dem Verband.
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